Gravida proin loreto of Lorem Ipsum. Proin qual de suis erestopius summ.

Recent Posts

Fehler: Kontaktformular wurde nicht gefunden.

Follow Us:

AGB

Allgmeine Geschäftsbedingungen

  1. Abschluss

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Anderslautenden Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Nebenabreden oder mündliche Erklärungen bedürfen der Schriftform und setzen die übrigen Punkte der AGBs nicht außer Kraft. Die AGBs gelten auch dann, wenn nicht in jedem Einzelfall darauf Bezug genommen wird.

  1. Angebote

Unsere Angebote sind immer freibleibend bis zum Erhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, behalten unsere Angebote drei Monate ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.

  1. Konstruktion

Die Preise für statische Nachweise sind in den Angeboten nicht enthalten, es sei denn, sie sind ausdrücklich aufgeführt. Sollten Änderungen an der Konstruktion auf Grund der Überprüfung der Statik erforderlich werden, sind die Kosten vom Auftraggeber zu tragen.

Bei Sonderanfertigungen nach Vorgaben des Auftraggebers gehen eventuelle Verletzungen von Urheber- oder Schutzrechten zu Lasten des Auftraggebers.

  1. Druckvorlagen

Filmvorlagen, Schablonen, Zeichnungen, elektronische Dateien etc. bleiben unser Eigentum, auch dann, wenn der Auftraggeber hierfür einen Kostenanteil bezahlt hat. Sie stehen dem Auftraggeber für Folgeaufträge für einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung.

Eine besondere Vereinbarung besteht bei der Beauftragung von Lage- und Orientierungsplänen durch den Auftraggeber. Diese Pläne können durch den AG bei sichtbar angebrachtem Aufdruck und Nennung des Urhebers sis und dessen Internetadresse frei zur Vervielfältigung genutzt werden. Eine Veränderung dieser Pläne und Grafiken darf der Auftraggeber nur mit schriftlicher Einwilligung des Urhebers SIS vornehmen.

  1. Lieferung von Beschilderungen und Waren

Die genannten Preise gelten ab Werk, zuzüglich Verpackungs- und Lieferkosten, es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart. Wir verpacken sorgfältig und sachgemäß. Die Rücknahme von Transportverpackungen erfolgt nur bei frachtfreier Rücksendung.

Bei Auslandslieferungen trägt der Empfänger die Kosten einer notwendigen Verzollung.

Die Ware reist auf Gefahr des Empfängers, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

  1. Lieferzeiten

Unsere Lieferpflicht besteht erst, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt ist. Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt am Tage der angenommenen Bestellung, setzt die kaufmännische und technische Klarheit sowie bei grafischen Arbeiten den Erhalt der kundenseitig unterschriebenen, endgültigen grafischen Entwurfsfreigabe voraus.

Wird ein Liefertermin genannt, gibt er in der Regel den Versandtermin ab Werk an.

Teillieferungen sind zulässig.

Bei Verzögerung der Lieferung muss uns der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist gewähren. Ein Rücktrittsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dieses Rücktrittsrecht erstreckt sich nicht auf bereits erfolgte Teillieferungen. Schadenersatzansprüche sind auf jeden Fall ausgeschlossen.

Bei höherer Gewalt oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen, die uns die Lieferung unmöglich machen, z. B. bei Betriebsstörungen, Streiks und Schwierigkeiten bei der Belieferung durch Vorlieferanten, können wir ganz oder teilweise von unserer Lieferverpflichtung zurücktreten.

Bei Aufbewahrung und Zwischenlagerung von fertigen Teilen bei Abnahmeverzug sind wir grundsätzlich berechtigt, dem Auftraggeber Einlagerungskosten in ortsüblicher Höhe zu berechnen.

  1. Auftragsänderungen

Vom Auftraggeber gewünschte Auftragsänderungen nach zuvor erteilter Orderklarheit und Entwurfsfreigabe führen zunächst zu einer Unterbrechung der Produktion. Die durch die Änderung bedingten Mehraufwendungen an Zeit und Material werden ermittelt und Ihnen mitgeteilt. Wir setzen die Produktion nach Erhalt des schriftlichen Einverständnisses zur Kostenübernahme fort.

  1. Lieferumfang

Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen angegebenen Maße und Farben sind Cirka-Werte. Maßabweichungen in einer branchenüblichen Toleranz sind zulässig. Das gleiche gilt für geringfügige Abweichungen in der Darstellung oder Farbe beim Vergleich mit der Kundenvorlage. Derartige Abweichungen sind in der Regel rein technisch bedingt, es liegt trotzdem eine vertragsgemäße Lieferung vor. Annahmeverweigerung oder Abzüge sind daher nicht berechtigt.

Katalog- oder Prospektangaben bedingen keine Zusicherung von Eigenschaften.

Wir sind berechtigt, von uns gelieferte Ware mit unserem Firmenzeichen zu versehen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dem ausdrücklich in der Bestellung.

Bei Anlagen, welche einschließlich Montage und Elektroinstallation geliefert werden, verstehen sich die Preise grundsätzlich ohne Zuleitung, elektrischem Anschluss und Erdung.

  1. Beschädigungen

Bereits bei Empfang der Ware äußerlich erkennbare Verpackungs- oder Warenschäden muss sich der Empfänger direkt beim Zusteller bestätigen lassen. Im Schadenfall sind Ersatzansprüche vom Empfänger direkt beim Frachtführer zu stellen. Dies hat auf die Fälligkeit unserer Rechnung keinen Einfluss und berechtigt nicht zu Abzügen am Rechnungsbetrag.

  1. Genehmigungspflicht

Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass für die Anbringungen von Schildern und Lichtwerbeanlagen oft eine Genehmigungspflicht besteht. Zur Einholung der ordnungsbehördlichen Genehmigung ist allein der Auftraggeber gesetzlich verpflichtet. Auf Wunsch stellen wir die erforderlichen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Fotos und statische Berechnungen gegen Kostenerstattung zur Verfügung oder übernehmen den erforderlichen Bau- oder Genehmigungsantrag.

Der Auftraggeber ist für die Erteilung der evtl. erforderlichen bauaufsichtlichen Genehmigungen verantwortlich. Soll mit der Errichtung vor Erteilung der Genehmigung begonnen werden, ist dies schriftlich anzuzeigen. Wir sind in diesem Falle von den evtl. Folgen freigestellt.

  1. Gewährleistung

Gegenüber unseren gewerblichen Kunden übernehmen wir für die von uns gelieferten Waren in Bezug auf Funktion und Haltbarkeit eine Gewährleistung von einem Jahr ab Lieferdatum, sofern nicht schriftlich weiterreichende Gewährleistungsfristen vereinbart sind.

Unsere Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich sowohl auf Material-, Fabrikations- wie auch auf Montagefehler. Gegenüber privaten Endkunden gelten die entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Für Beleuchtungskörper nebst Zubehör, wie Starter, Vorschaltgeräte usw. ist die Gewährleistung auf Mängel begrenzt, die sich sofort nach dem ersten Einschalten beim Kunden zeigen. Wir geben die von unseren Zulieferern eingeräumten Gewährleistungsrechte an den Auftraggeber weiter. Für Verschleißteile – wie z. B. Leuchtstoffröhren – können wir keine Gewährleistung übernehmen.

Bei Schilderanlagen, in denen Kunststoff oder Acrylgläser verarbeitet sind, sind sogenannte Schönheitsfehler (insbesondere geringfügige Kratzer, Haarrisse und unbedeutende Einschlüsse) kein Grund zur Beanstandung. Erkennbare Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Montage, bzw. Wareneingang schriftlich bei uns anzuzei- gen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Teile als angenommen.

Eine Rücksendung beanstandeter Ware muss mit uns im Vorfeld abgestimmt werden. Die Frachtkosten werden vom Auftraggeber vorgelegt und im Falle einer berechtigten Reklamation von uns erstattet.

Reklamationen nach Weiterverarbeitung können wir nicht anerkennen.

Verankerungen von Schilderanlagen auf Gebäudeteilen müssen durch eine Fachfirma abgedichtet werden. Entsprechendes hat der Auftraggeber jeweils zu veranlassen. Wir übernehmen keine Gewährleistung.

Die Gefahr etwaiger Fehler geht bei Beschriftungsaufträgen und grafischen Arbeiten mit der Freigabe der Druckvorlage auf den Auftraggeber über.

  1. Gesamthaftung

Im Gewährleistungsfall übernehmen wir die Kosten für die Behebung des Mangels. Mängelfolgeschäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

 

13.

Die Kosten für die Mängelbeseitigung werden max. bis zur Höhe des ursprünglichen Lieferwertes von uns übernommen. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers, es sei denn, es ist uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Arbeitnehmer und Erfüllungsgehilfen.

Eigentumsrecht und Zahlung

Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen rein netto zu bezahlen. Danach geraten unsere Kunden auch ohne besondere Mahnung in Zahlungsverzug. Dies gilt auch für Rechnungen über Teilliefe- rungen. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen (5 % über dem Leitzinssatz der Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank) zu berechnen.

Alle von uns gelieferten Gegenstände bleiben bis zu vollständigen Bezahlung aller Forderungen gegen den Auftraggeber unser alleiniges Eigentum.

Bei Zahlungsverzug sind wir darüber hinaus zur Rücknahme der Ware berechtigt, der Kunde zur Herausgabe unserer Lieferungen verpflichtet.

Die Ware darf ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Bei Weiterverkauf der Ware wird die Kaufpreisforderung gegen den Dritten bereits beim Vertragsabschluss sicherungshalber an uns abgetreten.

Dem Auftraggeber ist die Abtretung sämtlicher gegen uns gerichteter Ansprüche nur gestattet, wenn unsere schriftliche Genehmigung vorliegt.

Entwürfe und Zeichnungen, Freigaben

An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen und Mustern usw. behalten wir das Eigentums- und Urheberrecht. Die vorgenannten Dinge dürfen Dritten, insbesondere Mitbewerbern nicht zugänglich gemacht und auch nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme eines Angebotes sind sie unverzüglich zurück zu geben.

Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns, auch für das Zustandekommen von Verträgen, gilt ausschl. deutsches Inlandsrecht unter Ausschluss des einheitlichen internationalen Kaufrechtes, des UN- Kaufrechtes und der Haager Kaufrechtsübereinkommen.

Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, so hat dies nicht die Aufhebung der übrigen Regelungen zur Folge.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für alle Rechtsgeschäfte gilt Hamburg als unser Gerichtsstand. Erfüllungsort ist unser Firmensitz.

sis I sign information systems GmbH, Stand: Mai 2018